Klasse B/ B197

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
Ausbildung Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden: Theorie:
Praxis: Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:
Schlüsselzahl "B197"
Der Autoführerschein mit Prüfung auf einem Automatik bzw. E-Auto ohne Beschränkung auf Automatik Fahrzeuge.
Seit dem 01.04.2021 kann die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal abgelegt werden, ohne die Beschränkung auf die entsprechenden Fahrzeuge in die Fahrerlaubnis eingetragen zu bekommen. Die Voraussetzung ist, dass wir eine mindestens 10 Übungsstunden umfassende Ausbildung auf einem Schaltwagen durchführen und diese mit einer 15-minütigen Testfahrt abschließen. Nach erfolgreicher Testfahrt wird dies von uns bescheinigt und später bei der praktischen Prüfung vorgelegt.
Die Vorteile dieser neuen Regelung sind:
Einen Nachteil gibts vielleicht: Wer die Klasse BE ("Anhänger Führerschein") erwirbt, bekommt die Schlüsselzahl 78 eingetragen sollte die praktische BE Püfung wieder auf einem Automatik-Fahrzeug abglegt werden. Jedoch dürfte dies in der Praxis eher ein theoretisches Problem darstellen. Der überwiegende Teil der Autos die einen Anhänger ziehen sind relativ neu und kräftig motorisiert- damit überwiegend Automatik. Um den Automatik Eintrag bei der Klasse BE zu verhindern, bilden wir diese weiterhin auf einem Schaltwagen aus.
zum Ablauf:
Möglichkeit / Tipp: Ürigens können auch Inhaberinnen und Inhaber des "Automatik Führerscheines" sich die Schlüsselzahl 78 austragen lassen durch die o.g. "Schaltwagen Stunden"
Klasse BE "der große Anhängerführerschein"
Ausbildung keine theoretische Ausbildung. Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden sowie eine Ausbildungsstunde Unterweisung am Fahrzeug. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:
Schlüsselzahl B96 "der kleine Anhängerführerschein"
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit:
Ausbildung
Es findet keine praktische Prüfung, jedoch eine Schulung von mind. 7 Stunden statt.
Klasse L "der langsame Traktor Führerschein"
"Langsame" Traktoren bis 40km/h

Definition
Die Nutzung von land- oder forstwirtschaftlichen Maschienen (z.B. Traktoren) im Rahmen der Klasse L zu zweckfremden Fahrten ist fahren ohne Fahrerlaubnis und zusätzlich unter Umständen Steuerhinterziehung! Im Klasse L Zusatzunterricht wird dies ausführlich erläutert!
Ausbildung Es müssen folgende Unterrichte absolviert werden:
Theorie:
Klasse A "offen"

Krafträder mit:
sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
Mit Vorbesitz der Klasse A2:
Wer zwei Jahre die Klasse A2 im Vorbesitz hat, braucht nur Fahrstunden im Rahmen der Prüfungsvorbereitung zu absolvieren.
Das bedeutet nur so viele Fahrstunden bis das Fahrzeug und die Grundfahraufgaben sicher beherrscht werden. Eine theoretische Ausbildung/Prüfung ist nicht notwendig.
Die Prüfung dürft ihr frühestens 23 Monate nach Erteilung der Klasse A2 ablegen. Erteilt wird die höhere Klasse jedoch erst nach 24 Monaten nach der Austellung der vorherigen Klasse.
Mit Vorbesitz der Klasse A1:
Es ist auch möglich die Klasse A2 zu übergehen und von der A1 sofort auf die Klasse A zu "springen"
Dazu ist jedoch eine verkürzte theoretische und praktische Ausbildung notwendig. Geprüft werden beide Ausbildungsteile.
Das Mindestalter hierfür beträgt 20 Jahre wenn die Klasse A1 seit vier Jahren im Vorbesitz ist.
Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:
Theorie:
Praxis:
Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:
A Direkt - Mindestalter 24 Jahre
Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:
Theorie:
Praxis:
Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:
Klasse A mit Schlüselzahl 80
wer ausschließlich offene Trikes fahren möchte- Mindestalter 21 Jahree. Die Ausbildung ist die gleiche wie zur Klasse A jedoch wird in den Führerschein die Schlüsselnummer "80" eingetragen. Diese bedeutet dass bis zum 24ten Lebensjahr nur Motorräder bis 35KW gefahren werden dürfen.
Klasse A2 "bis 48PS" Mindestalter 18 Jahre

Krafträder mit:
Wer zwei Jahre die Klasse A1 im Vorbesitz hat, braucht nur Fahrstunden im Rahmen der Prüfungsvorbereitung zu absolvieren.
Das bedeutet nur so viele Fahrstunden bis das Fahrzeug und die Grundfahraufgaben sicher beherrscht werden. Eine theoretische Ausbildung/Prüfung ist nicht notwendig.
Die Prüfung dürft ihr frühestens 23 Monate nach Erteilung der Klasse A1 ablegen. Erteilt wird die höhere Klasse jedoch erst nach 24 Monaten nach der Austellung der vorherigen Klasse.
Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:
Theorie:
Praxis:
Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:
Klasse A1 "125er Schein" Mindestalter 16 Jahre
Mindestalter 16 Jahre
nach 2 Jahren Upgrade auf A2 möglich
Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW.
Verhältnis Leistung/Gewicht: ≤ 0,1 kW/kg
Eingeschlossen ist die Klasse AM.
Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:
Theorie:
Praxis:
Grundausbildung bis die vorgeschriebene Inhalte beherrscht werden. Danach folgen die besonderen Ausbildungsfahrten:
Klasse AM "der "50er Roller Schein" ab 15 Jahren"

Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:
Theorie:
Praxis:
Eine Grundausbildung die mindestens 10 Fahrstunden umfassen soll. Danach folgt eine praktische Prüfung
zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds)
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
max. Leistung von 4kW
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit:
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)und max 4kW Nutzleistung
von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und max 4kW Nutzleistung
oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren von max.4kW Dauerleistung
einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg
höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Hubraum:
max. Leistung:
Mofa Prüfbescheinigung

Sie berechtigt zum Führen von:
Wer die Prüfbescheinigung im Alter von über 18 Jahren erwerben möchte, muss zur theoretischen Prüfung einen aktuellen (max zwei Wochen alten) Auszug aus dem Verkehrszentralregister mitbringen. Sprecht uns einfach an.
Erwerb der Prüfbescheinigung fürs Mofa
Es müssen folgende Unterrichte und Pflichtfahrstunden absolviert werden:
Danach erfolgt eine theoretische Prüfung.
Eine praktische Prüfung ist nicht vorgesehen.
B 196 "125er mit dem Auto Führerschein"
Wichtig/ zu beachten:
Erwerb der Schlüsselzahl 196
Hierfür ist eine Schulung notwendig, diese umfasst:
Nach erfolgreicher Schulung wird diese bestätigt. Mit der Bescheinigung, einem aktuellen Passbild und einem max. 2 Jahre alten Sehtest kann man bei der Verbandsgemeinde/ Einwohnermeldeamt die Eintragung in den Führerschein beantragen.