Hier haben wir eine Übersicht über die Anzahl der zu besuchenden Unterrichte zusammengestellt:

Für die Ersterteilung musst du 12x den Grundstoff- Unterricht besuchen.
Dazu kommen die klassenspezifischen Unterrichte:

Klasse(n) Unterrichtsstunden
B 2x 90 Min
A,A1,A2 4x 90 Min
AM 2x 90 Min
L 2x 90 Min


Die Grundstoff- Unterrichte können auch für zwei Klassen gleichzeitig angerechntet werden. Wer z.B. Auto und Motorrad zusammen erwerben möchte, besucht 12x den Grundstoff- Unterricht + 2x KL.B + 4x Kl.A

Die Mofa Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis!

Für Erweiterungen muss der Grundstoff- Unterricht nur 6x besucht werden.

Dazu kommen die klassenspezifischen Unterrichte:

Klasse(n) Unterrichtsstunden
B 2x 90 Min
A,A1,A2 4x 90 Min
AM 2x 90 Min
L 2x 90 Min


Die Grundstoff- Unterrichte können auch für zwei Klassen gleichzeitig angerechnet werden. Wer z.B. die Klasse AM bereits besitzt, nun Auto und Motorrad zusammen erwerben möchte, besucht 6x den Grundstoff- Unterricht + 2x KL.B + 4x Kl.A

Anzahl der praktischen Fahrstunden:

Klasse B:
Grundausbildung (nur Inhalt vorgeschrieben, keine Anzahl) + 12 Sonderfahrten (5x Überland-, 4x Autobahn- und 3x Beleuchtungsfahrt)

Klasse BE:
Grundausbildung (nur Inhalt vorgeschrieben, keine Anzahl) + 5 Sonderfahrten (3x Überland-, 1x Autobahn- und 1x Beleuchtungsfahrt)

Klasse AM:
Grundausbildung (nur Inhalt vorgeschrieben, keine Anzahl, sollte aber mind 10Std umfassen)

Klasse L:
Keine praktische Ausbildung

Klasse A1 / A2 / A/ A-direkt
Bei den Motorradführerscheinen kommt es drauf an ob du bereits eine Fahrerlaubnis für ein Motorrad hast. (Aufstiegsregelung)

Die praktische Ausbildung beginnt mit der Grundausbildung. Hier sind nur die Inhalte vorgeschrieben wie z.B.:

  • Fahrzeugbedienung, Grundfahraufgaben (zB. Slalom, Gefahrbremsung, Ausweichen etc)

  • Vorfahrtssituationen, Verkehrssituationen, Geschwindigkeitswahl, Fahrstreifenwahl etc

Wenn diese Inhalte soweit beherrscht werden kommen die besonderen Ausbildungsfahrten. Dies sind mindestens:

5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Beleuchtungsfahrstunden

Bei dem stufenweisen Zugang:

  • Brauchst du nur Fahrstunden im Rahmen der Prüfungsvorbereitung zu absolvieren. Das bedeutet nur so viele Fahrstunden dass du die Maschine, die Grundfahraufgaben und Verkehrssituationen sicher beherrschst.
  • Eine theoretische Ausbildung oder Prüfung ist nicht notwendig.
  • Die Prüfung darfst du frühestens 23 Monate nach Erteilung der Klasse vorher ablegen. Erteilt wird die höhere Klasse jedoch erst nach 24 Monaten.

Es ist auch möglich die Klasse A2 zu übergehen und von der A1 sofort auf die Klasse A zu "springen"

  • Dazu ist eine verkürzte theoretische und praktische Ausbildung vorgeschrieben. (6 + 4 Unterrichte / 6 Sonderfahrten)
  • Geprüft werden beide Ausbildungsteile.
  • Die Klasse A1 muss seit vier Jahren im Vorbesitz sein.